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Weitere Vorverlegung des Zeitpunkts der initialen Einladung zu Veranstaltungen
13.04.2026Frühere Einladungen sorgen für mehr Planungssicherheit bei Veranstaltungen.
In den vergangenen Jahren haben wir den Zeitpunkt der initialen Einladung schrittweise vorverlegt. In der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe Kampfrichterwesen wurde nun vereinbart, dass in jeder Sitzung die initialen Einladungen zu den Veranstaltungen so erfolgen, dass zwischen dem Tag der jeweiligen Folgesitzung und der ersten noch nicht eingeladenen Veranstaltung ein Zeitraum von mindestens vier Wochen liegt. Da unsere Sitzungen derzeit in einem Turnus von etwa zwei Wochen stattfinden, bedeutet dies, dass wir Einladungen bis ungefähr sechs Wochen im Voraus aussprechen.
Diese Regelung soll sowohl euch als auch den Veranstaltern eine höhere Planungssicherheit ermöglichen.
Selbstverständlich werden wir weiterhin bei Bedarf bis kurz vor einer Veranstaltung nachladen, beispielsweise wenn bereits von Beginn an eine Unterbesetzung besteht oder es infolge von Absagen oder eines erhöhten Kampfrichterbedarfs zu einer Unterbesetzung kommt. Unabhängig davon könnt und sollt ihr auch nach erfolgter Einladung weiterhin eine Meldung in der Datenbank vornehmen. Ebenso bitten wir darum, eine bereits abgegebene Meldung zurückzunehmen, sofern eine Teilnahme nicht mehr möglich ist.
Autor: Tobias Alwast
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