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Mitteilung zu IWR TR38.10 - 700g Speer
04.04.2025World Athletics hat eine Mitteilung zur IWR-Regel TR38.10 veröffentlicht – speziell zum 700g-Speer. Der DLV folgt der Empfehlung von WA und erkennt bis zum 31.10.2025 alle Leistungen an, unabhängig davon, ob sie mit dem bisherigen oder dem neuen 700g-Speer erzielt wurden.
Gemäß TR38.10 sind die neuen Spezifikationen für den 700g-Speer ab dem 1. April 2025 in Kraft getreten. Auf Grund der nicht überall vollständigen Verfügbarkeit der Modelle sowie der teilweise fehlenden neuen Speermesslehren, wurde im Sinne der Athletinnen sowie der Sicherung der Chancengleichheit weltweit entschieden, eine Übergangsfrist von 7 Monaten bis zum 31. Oktober 2025 einzuführen, in der beide Arten von 700 g Speeren verwendet werden dürfen. Während dieses Zeitraums muss in den Ergebnislisten nicht angegeben werden, welche Speer-Art verwendet wurde, entbindet aber nicht von der Kontrolle der eingesetzten und genutzten Speere.
Ab dem 1. November 2025 darf dann jedoch nur noch der neue Speer im Wettkampf verwendet werden. Die dann neue Weltbestenliste für den neuen 700 g Speer wird ebenfalls erst ab dem 1. November begonnen und nur die ab diesem Datum erzielten Leistungen berücksichtigt.
Der Deutsche Leichtathletik-Verband folgt der Empfehlung von World Athletics und wird bis zum 31.10.2025 den Einsatz der bisherigen wie auch der neuen 700g-Speere in Wettkämpfen akzeptieren und die Leistungen in einer gemeinsamen Bestenliste führen.
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