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Verpflegung bei Verbandsveranstaltungen

23.01.2020

Erinnerung: Die „Volunteerverpflegung“ bei Verbandsveranstaltungen steht auch den Kampfrichtern zu Verfügung.

Da es sich offenbar nicht an alle rumgesprochen hat, hier nochmal der Hinweis, dass die „Volunteerverpflegung“ bei Verbandsveranstaltungen schon seit einiger Zeit auch für Kampfrichter zur Verfügung steht. Je nach Veranstaltung gibt es Getränke wie Wasser oder Kaffee und Knabberkram wie z.B. Obst, Gemüse, Würstchen, Brötchen, Kekse und Süßigkeiten.
Dabei handelt es sich um einen freiwilligen Service des Verbandes, der nicht für Vereinsveranstaltungen gilt. Hier ist der ausrichtende Verein für eine Helferverpflegung zuständig.

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